Das ist neu im Jahr 2023

Zu Beginn des neuen Jahres werden verschiedene Veränderungen in Kraft treten, vor allem in Bezug auf Steuern, staatliche Unterstützung und Energienutzung. Dies betrifft sowohl Immobilienbesitzer als auch Mieter.

Ab März 2023 sollen Preisregulierungen für Gas, Strom und Fernwärme, die bereits rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten, Verbraucher und Verbraucherinnen entlasten, ebenso wie Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen. Darüber hinaus wird das Wohngeld ab dem 1. Januar 2023 auf durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat und Haushalt erhöht, um etwa zwei Millionen Menschen zu unterstützen, anstelle der bisher rund 600.000. Auch das bundesweite, dauerhafte 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr wird im Frühjahr 2023, dem 9-Euro-Ticket des Sommers 2022 folgen. Schließlich werden Wohngebäudeversicherungen vermutlich aufgrund der Flutkatastrophe von 2021 teurer.

Am 25. Juni 2023 wird die EU-Verbandsklage als Ergänzung zur Musterfeststellungsklage in Kraft treten. Durch diese innovative Form der Sammelklage können Organisationen Schadensersatz oder Rückerstattungsforderungen für Verbraucher geltend machen.

Mit dem Jahressteuergesetz wurden verschiedene Steueränderungen für das neue Jahr auf den Weg gebracht: Die Homeoffice-Pauschale wird ab 2023 von bisher 600 auf maximal 1.260 Euro angehoben. Außerdem kannst du jetzt für ein Arbeitszimmer eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro ansetzen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Einnahmen, welche durch Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Leistung von bis zu 30 kW und auf Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden mit einer Gesamtleistung von bis zu 15 kW pro Wohn- und Gewerbeeinheit erzielt werden, sind steuerfrei.

Das neue Bewertungsgesetz für Immobilien beinhaltet höhere Steuern für Schenkungen und Erbschaften von Immobilien.

Zusätzlich wird der lineare Abschreibungssatz für Wohngebäude von zwei auf drei Prozent angehoben, was bedeutet, dass diese künftig über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben werden.

(Foto: © Gerd Altmann, Pixabay)