Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Der EU-Rat hat beschlossen, dass alle neuen Gebäude bis spätestens 2030 Nullemissionsgebäude sein müssen und dass bis 2050 alle bestehenden Gebäude in Nullemissionsgebäude umgewandelt werden sollen. Die Kommission, das Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen dem noch zustimmen.
Die Überarbeitung der Richtlinie ist notwendig, da der Gebäudesektor eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der Energie- und Klimaziele der EU für 2030 und 2050 spielt. Bessere und energieeffizientere Gebäude sollen die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessern, ihre Energiekosten senken und die Energiearmut reduzieren.
Ab 2030 sollen alle neuen Gebäude Nullemissionsgebäude sein, wobei Ausnahmen für einige Gebäude möglich sind. Für bestehende Gebäude haben sich die Mitgliedstaaten auf Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz geeinigt, die der maximalen Menge an Primärenergie entsprechen, die Gebäude jährlich pro Quadratmeter verbrauchen können. Dies soll Renovierungen anstoßen und dazu führen, dass es mit der Zeit keine Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz mehr gibt. Der Primärenergieverbrauch eines Wohngebäudebestands soll bis 2033 mindestens dem Niveau der Gesamtenergieeffizienzklasse D entsprechen, bis 2040 mindestens einem noch zu bestimmenden nationalen Wert und bis 2050 soll ein Nullemissionsgebäudebestand erreicht sein. Das Potenzial aller Gebäude zur Erzeugung von Solarenergie soll optimiert werden. Nationale Gebäuderenovierungspläne sollen einen Fahrplan mit Zielen für 2030, 2040 und 2050 vorgeben.
Während der Mieterbund die sozialverträgliche Ausgestaltung der neuen Richtlinie begrüßt, ist der IVD Bundesverband der Immobilienberater skeptisch. Es besteht die Befürchtung, dass hohe Sanierungskosten auf viele Hauseigentümer zukommen könnten. Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt vor einem dramatischen Wertverlust bei älteren Gebäuden.