Energieausweis beim Immobilienverkauf: Das müssen Sie beachten

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, benötigt einen gültigen Energieausweis. Seit der Novelle der Energieeinsparverordnung ist die Vorlage bei Besichtigungen Pflicht. Doch welche Art von Energieausweis brauchen Sie, und was kostet er? Wir erklären die wichtigsten Punkte.
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist mit 50 bis 100 Euro die günstigere Option. Der Bedarfsausweis wird anhand der baulichen Substanz und der Heizungsanlage berechnet und kostet zwischen 300 und 500 Euro. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden und nicht energetisch saniert sind, ist der teurere Bedarfsausweis verpflichtend.
Die Energieeffizienzklasse einer Immobilie – dargestellt auf einer Skala von A+ bis H – hat mittlerweile erheblichen Einfluss auf den Verkaufspreis. Studien zeigen, dass Immobilien mit schlechter Energiebilanz (Klasse F bis H) deutliche Preisabschläge hinnehmen müssen. Käufer kalkulieren die zu erwartenden Sanierungskosten ein und drücken den Kaufpreis entsprechend. Umgekehrt erzielen energieeffiziente Gebäude einen Aufpreis von bis zu zehn Prozent gegenüber dem Durchschnitt.
Wichtig zu wissen: Der Energieausweis muss bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden. Fehlende Angaben können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Spätestens bei der Besichtigung muss das Originaldokument oder eine Kopie vorgelegt werden, und bei Vertragsabschluss erhält der Käufer den Ausweis im Original oder als Kopie.
Ab 2026 wird zudem ein neuer, EU-weit einheitlicher Energieausweis mit einer Skala von A bis G eingeführt. Wenn Sie einen Verkauf planen, lohnt es sich, den Energieausweis frühzeitig zu beantragen und gegebenenfalls über gezielte energetische Verbesserungen nachzudenken, um den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen.
Bild von kjpargeter auf Freepik