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Aktuelle News und Tipps rund um Immobilien, den Immobilienmarkt, Energieeffizienz und mehr.
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Die EU hat im April 2024 die neue Gebäuderichtlinie (EPBD) verabschiedet. Sie setzt ambitionierte Ziele für die energetische Sanierung des europäischen Gebäudebestands. Doch eine allgemeine Sanierungspflicht für Eigenheimbesitzer, wie zunächst befürchtet, ist nicht vorgesehen.
Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch ihres Wohngebäudebestands zu senken:
Wie die einzelnen Länder dieses Ziel erreichen, bleibt ihnen weitgehend selbst überlassen. Deutschland muss die Richtlinie bis 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen — die Umsetzung erfolgt über eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Für Nichtwohngebäude gelten konkretere Vorgaben: Die energetisch schlechtesten 16 % dieser Gebäude müssen bis 2030 saniert werden, die schlechtesten 26 % bis 2033. Das betrifft vor allem große Bürokomplexe, Gewerbehallen und öffentliche Gebäude — nicht das klassische Einfamilienhaus.
Der Energieausweis wird an Bedeutung gewinnen. Ab Mai 2026 wird ein EU-weit einheitlicher Energieausweis mit einer Skala von A bis G eingeführt. Dieser muss konkrete Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen enthalten und wird bei Verkauf, Vermietung und größeren Renovierungen obligatorisch. Die Energieklasse einer Immobilie wird damit noch stärker als bisher den Marktwert beeinflussen.
Keine Panik, aber auch kein Abwarten. Energetische Sanierungen werden langfristig unvermeidlich sein, und wer frühzeitig investiert, profitiert von Förderprogrammen und steigert den Wert seiner Immobilie.
Die Richtlinie gibt die Richtung vor — und die geht klar in Richtung klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050.

Die Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie stieß 2023 auf unterschiedliche Reaktionen — Mieterbund vorsichtig zustimmend, Immobilienverbände skeptisch. Wo die Debatte 2026 nach Verabschiedung der EPBD steht und was für Eigentümer in Passau bleibt.

Was eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eigentlich ist, welche Aufgaben ein Verwalter übernimmt und welche Rechte und Pflichten Eigentümer haben — kompakt erklärt für alle, die das erste Mal eine Eigentumswohnung in Passau besitzen.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz. Die neuen Regelungen betreffen vor allem Neubauten in Neubaugebieten, doch auch Bestandsgebäude sollten sich auf kommende Anforderungen vorbereiten — auch in Passau.