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Aktuelle News und Tipps rund um Immobilien, den Immobilienmarkt, Energieeffizienz und mehr.
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Immer mehr Erben sehen sich mit unerwartet hohen Erbschaftsteuerforderungen konfrontiert. Der Grund: Seit 2023 werden Immobilien nach neuen Verfahren bewertet, die in vielen Fällen zu deutlich höheren Wertansätzen führen. Die Freibeträge wurden seit 2009 nicht angepasst.
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
|---|---|
| Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder (auch Stiefkinder, Adoptivkinder) | 400.000 € |
| Enkelkinder | 200.000 € |
| Eltern, Großeltern (nur Erbschaft) | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten/Neffen | 20.000 € |
| Sonstige | 20.000 € |
Grundlage: §§ 15, 16 Erbschaftsteuergesetz.
Was auf den ersten Blick großzügig klingt, reicht bei heutigen Immobilienwerten in vielen Fällen nicht mehr aus. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Bayern wird vom Finanzamt schnell mit 400.000 bis 600.000 € bewertet — der Freibetrag ist aufgebraucht.
Durch eine Schenkung zu Lebzeiten lassen sich die Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzen. Wer frühzeitig plant, kann den Immobilienwert über mehrere Schenkungen steuerfrei übertragen.
Beispiel für eine 800.000 € Immobilie an ein Kind:
Der Nießbrauch — das Recht, die Immobilie weiterhin zu nutzen oder zu vermieten — reduziert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung erheblich (oft um 30–60 %). Praktisch: Eltern schenken Haus, behalten das Wohn- oder Mietrecht. Steuerlich zählt nur der „abgezinste" Restwert.
Bei mehreren Kindern lassen sich Werte über die Erbengemeinschaft strukturieren — etwa durch:
Bei einer Immobilie in Passau im Vermögen lohnt sich eine frühzeitige steuerliche Planung. Wir vermitteln gerne den Kontakt zu Steuerberatern mit Erbschaftsschwerpunkt in der Region.
Beratungsempfehlung anfragen

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