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Aktuelle News und Tipps rund um Immobilien, den Immobilienmarkt, Energieeffizienz und mehr.
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Seit dem 1. Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die neuen Regelungen betreffen vor allem Neubauten in Neubaugebieten, doch auch Bestandsgebäude in Passau und Niederbayern sollten sich auf kommende Anforderungen vorbereiten.
Für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten gilt seit 2024 die 65-Prozent-Regel: Jede neu eingebaute Heizung muss mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. In der Praxis bedeutet das den Einbau einer Wärmepumpe, eines Fernwärmeanschlusses oder einer vergleichbaren klimafreundlichen Lösung. Reine Öl- oder Gasheizungen sind in Neubaugebieten damit Geschichte.
Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greifen die Regelungen erst nach Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung. Hier die Fristen:
Erst nach Veröffentlichung gilt die 65-Prozent-Vorgabe auch für den Heizungstausch im Bestand. Bis dahin dürfen in bestehenden Gebäuden weiterhin konventionelle Heizungen eingebaut werden.
Bestehende funktionierende Heizungen sind vom Gesetz nicht betroffen und können unbegrenzt weiterbetrieben werden. Auch Reparaturen an bestehenden Anlagen bleiben möglich. Erst wenn eine Heizung irreparabel defekt ist und ersetzt werden muss, greifen die Übergangsfristen: fünf Jahre Zeit für den Umstieg, bei Gasetagenheizungen sogar bis zu 13 Jahre.
Die Wärmeplanung wird entscheidend dafür sein, welche Heizungsoptionen am eigenen Standort wirtschaftlich sinnvoll sind. In Gebieten mit geplantem Fernwärmenetz kann ein Anschluss die beste Lösung sein — in ländlicheren Gegenden rund um Passau ist die Wärmepumpe meist die erste Wahl.

Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen, Modernisierungspflicht nach GEG, verpflichtende Heizungsprüfung — für Eigentümer in Passau heißt das: alte Anlagen prüfen, Umstieg planen, Förderungen nutzen.

Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Statt der strikten 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch kommen eine Grüngas-/Grünölquote (Biotreppe) und eine Mieter-Kostenbremse. Was Eigentümer in Passau jetzt wissen müssen.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgt für Verunsicherung bei Immobilienbesitzern. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Was das konkret für Eigentümer in Passau bedeutet — die wichtigsten Fristen, Ausnahmen und Förderungen.