Heizungsgesetz 2024: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Heizungsgesetz 2024: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgt für Verunsicherung bei Immobilienbesitzern. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Was bedeutet das konkret für Sie als Eigentümer? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Zunächst die gute Nachricht: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden. Die neue Regelung greift zunächst nur für Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten. Für alle anderen Gebäude – also den gesamten Bestand und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten – gelten Übergangsfristen. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen neue Heizungen ab dem 1. Juli 2026 die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen, in kleineren Kommunen erst ab dem 1. Juli 2028.

Fällt Ihre Heizung unerwartet aus, haben Sie ebenfalls eine großzügige Übergangsfrist: Fünf Jahre Zeit, um auf ein klimafreundliches System umzusteigen. Bei Gasetagenheizungen verlängert sich diese Frist sogar auf bis zu 13 Jahre. In dieser Übergangszeit darf auch noch eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden.

Die erlaubten Heizsysteme umfassen Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse, Solarthermie, Biomasseheizungen und Hybridlösungen, die fossile und erneuerbare Energien kombinieren. Entscheidend ist, dass der 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien erreicht wird. Damit stehen Eigentümern verschiedene Optionen offen – die Wärmepumpe ist also nicht die einzige Lösung.

Für die Finanzierung gibt es staatliche Unterstützung: Das Förderprogramm sieht Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten vor. Gerade bei älteren Immobilien lohnt sich daher eine frühzeitige Beratung, um die wirtschaftlich beste Lösung zu finden. Wenn Sie Fragen zur Auswirkung des neuen Heizungsgesetzes auf den Wert Ihrer Immobilie haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.