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Aktuelle News und Tipps rund um Immobilien, den Immobilienmarkt, Energieeffizienz und mehr.
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit 2024 und sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Was das konkret für Eigentümer bedeutet — und was speziell in Passau gilt.
Zunächst die gute Nachricht: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden. Die 65-Prozent-Pflicht greift nicht rückwirkend.
Die Regelung wird stufenweise eingeführt:
Fällt Ihre Heizung unerwartet aus, haben Sie eine großzügige Übergangsfrist: fünf Jahre, um auf ein klimafreundliches System umzusteigen. Bei Gasetagenheizungen verlängert sich die Frist auf bis zu 13 Jahre. In dieser Übergangszeit darf auch noch eine fossil betriebene Heizung eingebaut werden — bewusst eingeplant, damit Eigentümer nicht in eine Notlage geraten.
Die erlaubten Optionen umfassen:
Die Wärmepumpe ist also nicht die einzige Lösung.
Für die Finanzierung gibt es kräftige staatliche Unterstützung: Bis zu 70 Prozent der Investitionskosten werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst. Gerade bei älteren Immobilien lohnt sich daher eine frühzeitige Beratung, um die wirtschaftlich beste Lösung zu finden.
Wer noch eine alte Öl- oder Gasheizung hat, sollte spätestens drei Jahre vor Lebensende der Anlage prüfen lassen, welche Alternative für das eigene Haus wirtschaftlich passt. Eine Energieberatung kostet typischerweise 300–800 € und ist über die BAFA zu großen Teilen förderfähig.

Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Statt der strikten 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch kommen eine Grüngas-/Grünölquote (Biotreppe) und eine Mieter-Kostenbremse. Was Eigentümer in Passau jetzt wissen müssen.

Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen, Modernisierungspflicht nach GEG, verpflichtende Heizungsprüfung — für Eigentümer in Passau heißt das: alte Anlagen prüfen, Umstieg planen, Förderungen nutzen.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz. Die neuen Regelungen betreffen vor allem Neubauten in Neubaugebieten, doch auch Bestandsgebäude sollten sich auf kommende Anforderungen vorbereiten — auch in Passau.