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Aktuelle News und Tipps rund um Immobilien, den Immobilienmarkt, Energieeffizienz und mehr.
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Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 die Reform des Heizungs- gesetzes auf den Weg gebracht — initiiert durch den schwarz-roten Koalitionsvertrag 2025 und konkretisiert durch Bundeswirtschafts- ministerin Katherina Reiche (CDU). Statt der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht kommt ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), das das bisherige GEG ablöst. Die parlamentarischen Beratungen laufen, bis Juli 2026 soll das Gesetz stehen.
Der wichtigste Punkt: Öl- und Gasheizungen bleiben weiterhin erlaubt — auch beim Heizungstausch und im Neubau. Die feste 65-Prozent-Regel des bisherigen GEG entfällt vollständig.
Stattdessen müssen Gas- und Ölheizungen ab dem 1. Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden — beim Erdgas etwa Biomethan oder Wasserstoff, beim Öl naturbasierte oder synthetische Stoffe. Diese gestaffelte Pflicht wird Biotreppe genannt:
| Stichtag | Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe |
|---|---|
| Ab 1. Januar 2029 | 10 % |
| Ab 1. Januar 2030 | 15 % |
| Ab 1. Januar 2035 | 30 % |
| Ab 1. Januar 2040 | 60 % |
Die Pflicht wird also vom Heizungs-Käufer auf die Energieversorger verlagert: Sie müssen die grüneren Brennstoffe ins Netz bzw. in den Handel bringen. Die bisherige Regel, wonach ab 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr verheizt werden dürfen, entfällt.
Weil klimafreundliche Brennstoffe teurer sind als konventionelle und Mieter selbst keinen Einfluss auf die Heizung haben, sieht das GMG eine Kostenbremse vor: Vermieter müssen sich beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals an den Kosten der Netzentgelte und Brennstoffe beteiligen, wenn die Heizung als „unwirtschaftlich" gilt. Details werden in der parlamentarischen Beratung geschärft.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt für Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solarthermie erhalten — laut Koalition mindestens bis 2029. Allerdings wurde das Gesamt-BEG-Budget für 2026 von 15,3 auf rund 12 Milliarden Euro gekürzt; das Programm BEG WG für Kredite zur Wohngebäude-Sanierung fällt 2026 sogar deutlicher (Kontingent ca. 2 Mrd €, −58 % gegenüber 2025). Wer eine Sanierung plant, sollte die Förderanträge frühzeitig stellen, bevor das Kontingent ausgeschöpft ist.
Umweltverbände (Nabu, Greenpeace), Linke und Grüne kritisieren die Reform als „riesiges Geschenk an die Öl- und Gasindustrie". Die Biotreppe sehe bis 2040 nur 60 % Erneuerbare in neu installierten Heizungen vor — die EU-Gebäuderichtlinie verlangt bis 2050 einen 100 % klimaneutralen Gebäudebestand (Artikel 7 EPBD 2024/1275).
Ein Rechtsgutachten der Klimaunion (CDU-internes Netzwerk um den Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann) sieht zudem ein verfassungsrechtliches Risiko: Das Bundesverfassungsgericht hat für den Klimaschutz ein „Verschlechterungsverbot" formuliert; eine spätere Klage gegen das GMG ist nicht auszuschließen.
Wirtschaftlich warnen das IW Köln und das Wuppertal Institut, dass die begrenzten Mengen grüner Gase eine Preis-Konkurrenz mit der Industrie auslösen — am Ende könnten Haushalte mit niedrigem Einkommen besonders belastet werden.
Eine veraltete Gasheizung war in den vergangenen Jahren ein klares Verkaufshindernis — Kaufinteressenten haben die anstehenden Modernisierungskosten direkt vom Kaufpreis abgezogen. Mit der neuen Technologieoffenheit verliert dieser Druckpunkt zumindest etwas an Schärfe. Trotzdem bleibt ein gut gedämmtes Haus mit moderner Heiztechnik klar im Vorteil: Energieeffizienz wird auch unter dem neuen Gesetz transparent gemacht — über den ab Mai 2026 ohnehin neuen EU-Energieausweis mit der Skala A bis G.
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Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen, Modernisierungspflicht nach GEG, verpflichtende Heizungsprüfung — für Eigentümer in Passau heißt das: alte Anlagen prüfen, Umstieg planen, Förderungen nutzen.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgt für Verunsicherung bei Immobilienbesitzern. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Was das konkret für Eigentümer in Passau bedeutet — die wichtigsten Fristen, Ausnahmen und Förderungen.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz. Die neuen Regelungen betreffen vor allem Neubauten in Neubaugebieten, doch auch Bestandsgebäude sollten sich auf kommende Anforderungen vorbereiten — auch in Passau.