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Aktuelle News und Tipps rund um Immobilien, den Immobilienmarkt, Energieeffizienz und mehr.
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Der Bundestag hat die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert (§§ 556d ff. BGB). Das Gesetz ist am 23. Juli 2025 in Kraft getreten.
Die Bremse gilt nicht überall, sondern nur in Gebieten, die von der jeweiligen Landesregierung als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen wurden. In Bayern betrifft das ab 01.01.2026 insgesamt 285 Städte und Gemeinden (Bayerische Mieterschutzverordnung, BayMBl. 2025 Nr. 558) — schwerpunktmäßig der Großraum München und das Oberland.
Passau ist nicht in der Gebietskulisse gelistet — die Vorschriften zur Anfangsmiete bei Neuvermietung, zur abgesenkten Kappungsgrenze und zur verlängerten Kündigungssperrfrist gelten in Passau nicht. Maßgeblich für Vermieter in Passau bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB.
Bei einer Neuvermietung dürfen Vermieter maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
| Ausnahme | Bedingung |
|---|---|
| Neubauten | Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014 |
| Umfassende Modernisierung | Investition mind. 1/3 vergleichbarer Neubaukosten |
| Vormiete höher | Wenn die bisherige Miete bereits über der Grenze lag, darf sie beibehalten werden |
Die Mietpreisbremse deckelt also nur den Anstieg bei Neuvermietungen — nicht die Bestandsmiete.
Die Bundesregierung plant zusätzlich eine weitergehende Mietrechtsreform mit:
Mehr dazu: Mietrechtsreform 2026 — Indexmieten gedeckelt.
Wir verwalten in Passau und Umgebung Mietobjekte rechtssicher und unterstützen Vermieter bei der korrekten Anwendung der Mietpreisbremse — von der Vergleichsmiete bis zum Mietvertrag.
Mietverwaltung anfragen

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