Auf Sanierung von Altbauten zielt die Neue Bundesförderung

Die Bundesregierung hat die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden neu geregelt.
Das Ziel der energetischen Sanierung ist, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren. Um Energiekosten zu sparen sollen Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen ausgetauscht werden.

Die Neuregelung wurde in Rekordzeit umgesetzt. Beschlossen wurde das ganze am 26. Juli 2022, bekannt gemacht am 27. Juli 2022 und in Kraft getreten am 28. Juli.

Die Anträge auf Förderung für Komplettsanierungen werden zukünftig nur bei der staatlichen Förderbank KfW gestellt. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) müssen dagegen Anträge für Einzelmaßnahmen gestellt werden. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie beispielsweise den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen seit dem 15. August 2022.
In einem späteren Schritt für das Jahr 2023 wird die Neubauförderung umgestaltet.

Der Großteil der Bevölkerung lebt in älteren Häusern. Aktuell zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen, das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit dem Klimaschutz Hand in Hand:

Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung sind die hohen Preise aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die Zuspitzung der Klimakrise. „Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen“, sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Habeck.

Damit möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen, wurden die Fördermittel für die Fördersätze leicht reduziert und für die Sanierung erhöht. Eine Umstellung gibt es bei
Komplettsanierungen angesichts des sich verändernden Zinsumfeldes auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse.

Unter www.bafa.de erfahren Sie welche einzelnen Sanierungsmaßnahmen gefördert werden und wie hoch die Zuschüsse sind.