Schimmel in der Wohnung? So vermeiden Sie gesundheitliche Risiken und Ärger mit dem Vermieter!

Schimmel in der Wohnung kann nicht nur die Gesundheit beeinträchtigen, sondern auch zu Auseinandersetzungen mit dem Vermieter führen. Im Winter ist es besonders wichtig, auf eine gleichbleibende Raumtemperatur zu achten, um Schimmelbildung zu vermeiden. Eine Raumtemperatur zwischen 18 und 22 Grad Celsius ist ideal und energiesparender als das permanente An- und Ausschalten der Heizung. Zusätzlich ist es wichtig, regelmäßig zu lüften, um Feuchtigkeit aus der Raumluft abzuführen.

Wer dennoch Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollte dies umgehend dem Vermieter melden und ihn zur Beseitigung des Schimmels auffordern. Allerdings sollten Mieter sicherstellen, dass sie selbst alles unternommen haben, um Schimmel vorzubeugen. Vermieter haften nur, wenn der Schimmel auf den Zustand des Gebäudes zurückzuführen ist und der Mieter durch zumutbares Heizen und Lüften die Schimmelbildung nicht verhindern konnte.

Wenn Mieter die Miete mindern möchten, sollten sie sich rechtlich beraten lassen, um den Gesamtbetrag aller Kürzungen auf eine Monatsmiete zu begrenzen und so einer Kündigung zuvorzukommen. Im Fachhandel gibt es wirksame Schimmelentferner, die bei der Bekämpfung von Schimmel helfen können. Lassen Sie sich auch in diesem Fall beraten, um die Ursache des Schimmelbefalls zu ermitteln und weitere Schritte zur Vermeidung zu ergreifen.