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Aktuelle News und Tipps rund um Immobilien, den Immobilienmarkt, Energieeffizienz und mehr.
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Die jährliche Eigentümerversammlung ist das wichtigste Organ Ihrer WEG. Hier werden alle Entscheidungen getroffen, die über das Tagesgeschäft des Verwalters hinausgehen — von der Genehmigung der Jahresabrechnung über das Hausgeld für nächstes Jahr bis hin zu Sanierungs-Beschlüssen, die Sie fünfstellig kosten können.
Und trotzdem: Wer das erste Mal hingeht, kennt weder Tagesordnung, Stimmrecht noch Abstimmungsregeln. Dieser Beitrag gibt Ihnen den Grundkurs.
Mindestens einmal jährlich, üblicherweise im ersten Halbjahr des neuen Geschäftsjahres — meist März bis Mai. Der Verwalter muss mindestens drei Wochen vorher schriftlich einladen (§ 24 WEG).
In der Einladung müssen enthalten sein:
Die Standardregel laut Gesetz: Kopfprinzip — jeder Eigentümer eine Stimme, unabhängig davon wie viele Wohnungen oder MEA er hat.
Aber: Die Teilungserklärung kann etwas anderes vorsehen. In Passau sehen wir bei größeren WEGs häufig:
Schauen Sie in Ihre Teilungserklärung, um herauszufinden, welches Prinzip bei Ihnen gilt. Bei Streit ums Ergebnis kommt es genau darauf an.
Eine Woche vor der Versammlung:
Die Abstimmung erfolgt pro Tagesordnungspunkt mit drei möglichen Stimmen: Ja / Nein / Enthaltung.
Wichtig: Enthaltungen zählen wie nicht-anwesend und schaden dem Antrag in der Regel nicht — ein Antrag scheitert nur, wenn mehr „Nein" als „Ja" gestimmt wird.
Drei Stufen:
Seit der Reform gilt: Einfache Mehrheit reicht. Aber die Kosten trägt nur, wer dem Beschluss zugestimmt hat — es sei denn, mehr als 2/3 der Eigentümer mit mehr als 50 % MEA stimmen zu, dann tragen alle anteilig.
Eigene Anspruchsmaßnahmen (Wallbox, Glasfaser, Barriere-Abbau, Einbruchschutz) kann jeder Eigentümer fordern — die WEG kann nur das „Wie", nicht das „Ob" mitbestimmen. Praktisch relevant für viele Eigentümer in Passau, die auf E-Mobilität umsteigen.
Der Verwalter schickt innerhalb von 2–4 Wochen das Versammlungsprotokoll mit allen gefassten Beschlüssen. Prüfen Sie:
Anfechtungsfrist: ein Monat ab Beschluss (nicht ab Protokoll- Erhalt). Wer einen Beschluss anfechten will, muss das ans Amtsgericht schicken — ein einfacher Brief an den Verwalter reicht nicht.
2–3 Stunden
Übliche Dauer einer Eigentümerversammlung (10–20 Einheiten)
Quelle: Erfahrungswerte IMAG-Verwaltungspraxis
Bei Streitigkeiten in der WEG, schwierigen Tagesordnungen oder Verdacht auf rechtswidrige Beschlüsse: wir unterstützen Eigentümer in Passau mit Vorbereitung, Begleitung zur Versammlung und Einschätzung der Beschlüsse — auf Stundenbasis.
Beratungstermin vereinbaren

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