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Aktuelle News und Tipps rund um Immobilien, den Immobilienmarkt, Energieeffizienz und mehr.
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In der Heizungsbranche stehen für Hauseigentümer große Veränderungen bevor. Der Gesetzgeber hat ein Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen beschlossen und im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes eine Modernisierungsregel festgelegt.
Hausbesitzer sollten ihre Heizung auf ein Baujahr vor 1993 überprüfen. Liegt das Alter über 30 Jahre, greift die Austauschpflicht — die alten Anlagen sind ineffizient und belasten nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel.
Ausnahmen gelten für:
Im Rahmen des GEG müssen Gasheizungen in größeren Wohngebäuden hydraulisch abgeglichen und auf Effizienz geprüft werden:
Sollten bei der Überprüfung Mängel festgestellt werden, müssen die Heizungen optimiert werden.
Die steigenden Gaspreise und Unsicherheiten bei der Versorgung führen dazu, dass immer mehr Haushalte ihre alte Gasheizung durch Wärmepumpen ersetzen. Der Absatz von Heizungswärmepumpen stieg 2023 um rund 50 Prozent auf 356.000 Geräte (BDH/BWP-Absatzstatistik).
Über die aktuellen Pflichten hinaus ist gesetzlich bereits der weitere Pfad gezeichnet:

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgt für Verunsicherung bei Immobilienbesitzern. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Was das konkret für Eigentümer in Passau bedeutet — die wichtigsten Fristen, Ausnahmen und Förderungen.

Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Statt der strikten 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch kommen eine Grüngas-/Grünölquote (Biotreppe) und eine Mieter-Kostenbremse. Was Eigentümer in Passau jetzt wissen müssen.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz. Die neuen Regelungen betreffen vor allem Neubauten in Neubaugebieten, doch auch Bestandsgebäude sollten sich auf kommende Anforderungen vorbereiten — auch in Passau.