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Aktuelle News und Tipps rund um Immobilien, den Immobilienmarkt, Energieeffizienz und mehr.
Aktuelle News und Tipps rund um Immobilien, den Immobilienmarkt, Energieeffizienz und mehr.

Stand: 28. Mai 2026. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) ist innerhalb der nächsten 24 Stunden fällig. Deutschland hat den nationalen Rahmen — das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) — am 13. Mai 2026 im Kabinett verabschiedet, das parlamentarische Verfahren läuft aber noch: Bundestag-Debatte ist für Juni bis September terminiert, der Bundesrat folgt im Oktober. Mit einem Inkrafttreten wird zum 1. November 2026 gerechnet — der ursprünglich diskutierte Juli-Termin ist nach dem Kabinettsbeschluss verschoben. Was sich daraus konkret für Bestandshalter in Passau ergibt: ein nüchterner Überblick zum Stichtag.
Die EU hat im April 2024 eine grundlegend neue Fassung der Gebäuderichtlinie EPBD verabschiedet. Ziel: bis 2050 klimaneutraler Gebäudebestand, mit Zwischenetappen für Neubau (Zero-Emission ab 2030) und einer politisch umstrittenen Verschärfung des Bestandsteils.
Die Frist für die nationale Umsetzung läuft am 29. Mai 2026 ab (siehe Richtlinien-Text, Artikel zum Umsetzungstermin). Deutschland hat den Rahmen rechtzeitig auf Kabinettsebene gesetzt — der Vollzug des GMG durch den Bundestag steht zum jetzigen Stand noch aus.
29. Mai 2026
EPBD-Umsetzungsfrist national
Quelle: EUR-Lex Richtlinie 2024/1275, Bestimmungen zur nationalen Umsetzung
| Hebel | Was die EPBD verlangt | Stand DE-Umsetzung 28.05.2026 |
|---|---|---|
| Mindeststandards Bestand | Mindest-Energieeffizienz für die schlechtesten Wohngebäude, schrittweise Anhebung | Im GMG-Entwurf adressiert — keine generelle Sanierungspflicht für Eigenheime |
| Neubau-Standard | Zero-Emission ab 2030 (öffentlich ab 2028) | Vorbereitet, Details in nachgeordneten Verordnungen |
| Solar-Pflicht | Pflicht für bestimmte Neubauten und große Bestandsdächer | Bayern hat eigene Regel: Art. 44a BayBO seit 01.01.2025 (Pflicht für Nichtwohngebäude, Soll-Vorschrift für Wohnneubau — gesetze-bayern.de) |
| Phase-out fossile Heizungen | bis 2040 für reine Fossil-Heizungen | Im GMG-Entwurf: gestaffelte Grüngas-/Grünölquote ab 2029 (statt 65-%-Pflicht aus dem GEG). Inkrafttreten voraussichtlich 01.11.2026. Daneben gilt § 72 GEG unverändert: Heizkessel dürfen längstens bis 31.12.2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden |
Wichtig: die EPBD verlangt keine pauschale Sanierungspflicht für Eigenheimbesitzer. Diese Befürchtung war 2023/2024 ein wesentliches politisches Streitthema und ist im finalen Richtlinien-Text so nicht mehr enthalten.
Bereits seit 2026 verbindlich. Wer in den nächsten Monaten einen neuen Energieausweis ausstellen lässt, erhält ihn nach der harmonisierten EU-Skala A–G. Details und Umrechnung in unserem Beitrag Energieausweis neu ab 2026 — einheitliche EU-Skala.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das GEG ablösen. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 13.05.2026 ist die Bundestags- Debatte für Juni bis September geplant, der Bundesrat folgt im Oktober. Mit Inkrafttreten wird zum 1. November 2026 gerechnet — die ursprünglich diskutierte Juli-Frist wurde verschoben.
Inhaltlich bleibt es bei dem schon kommunizierten Ansatz: die viel diskutierte 65-%-Pflicht für erneuerbare Energie bei Heizungstausch und Neubau entfällt; an ihre Stelle tritt eine gestaffelte Grüngas-/ Grünölquote ab 2029. Hintergrund und Übergang im Detail unter Heizungsgesetz wird Gebäudemodernisierungsgesetz.
Unabhängig vom GMG greifen Teile der EPBD direkt: ab 29.06.2026 müssen Neubauten von Wohngebäuden netzdienlich auslegbar sein (Smart-Readiness) und ihre Anlagentechnik kontinuierlich auf Effizienz überwacht werden. Das ist für Bestand zunächst nicht relevant — wer aber neu baut oder einen Bauträger beauftragt, sollte das im Pflichtenheft haben.
Die KfW-Heizungsförderung mit bis zu 70 % Zuschuss läuft unter der Programmnummer KfW 458 (Konditionen 2026 — KfW.de). Förderfähige Kosten sind bei einem Einfamilienhaus auf 30.000 € gedeckelt — beim maximalen Fördersatz also bis zu 21.000 € Zuschuss, zuzüglich des Emissionsminderungszuschlags (bis zu 23.500 € insgesamt). Der budgetäre Rahmen ist 2026 enger als 2024 — wer in diesem Jahr saniert, sollte den Antrag früh stellen.
Wer ein Bestandshaus in Passau hält, ist von der EPBD-Umsetzung auf drei Wegen betroffen:
Die EPBD-Umsetzungsfrist am 29. Mai 2026 ist ein politisch und juristisch wichtiges Datum, aber sie löst keinen unmittelbaren Handlungsdruck für Eigenheimbesitzer aus. Die spürbaren Effekte sehen wir in den nächsten 12–24 Monaten — vor allem im Preis-Mechanismus beim Verkauf und in der knapper werdenden Förderung.
Wer jetzt anfängt zu planen — Energieausweis, BAFA-Beratung, iSFP — handelt im richtigen Moment.

Zum Jahreswechsel 2025 stieg der CO2-Preis auf 55 Euro pro Tonne. Was das für Heizöl- und Erdgas-Haushalte konkret bedeutet, wie Mieter und Vermieter die Mehrkosten teilen — und warum sich Sanierung in Passau jetzt erst recht lohnt.

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Ab Mai 2026 gilt die neue EU-Energieskala. Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, braucht einen gültigen Energieausweis — sonst drohen Bußgelder bis 10.000 €. Welcher Ausweis-Typ ist der richtige, was kostet er, wie lange ist er gültig? Der komplette Überblick mit FAQ.